Abgabefrist für die Steuererklärung
14. 10. 2007 Martin Pritschmann
Blog, Umgang mit dem Finanzamt
Bis wann muß eigentlich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden? Nach der gesetzlichen Regelung (§ 149 Abs. 2 AO) sind Steuererklärungen (also auch die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung) bis zum
31.05.
des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung 2006 bestand somit eine Frsit bis zum 31.05.2007. Wird die Steuererklärung aber durch einen Steuerberater erstellt, gelten verlängerte Fristen, die die Finanzverwaltung jährlich im Erlaßwege neu regelt. Für den Veranlagungszeitraum 2006 hat der Steuerberater mit der Abgabe somit Zeit bis zum 31.12.2007.
Ausnahme: das Finanzamt hat von seinem Recht, Steuererklärungen vorab anzufordern, Gebrauch gemacht und eine kürzere Frist bestimmt. Hierüber wird der Steuerpflichtige bzw. sein Steuerberater i.d.R. zu Beginn eines Jahres vom Finanzamt informiert.





Kompliment, sehr schöne und informative Seiten!
Beste Grüße Ralf
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