Steuervorauszahlungen 2008 ggf. anpassen

Bekanntlich treten in 2008 neue Besteuerungsregeln für Unternehmen in Kraft. Insbesondere der geänderte Körperschaftsteuertarif kann sich auf die Höhe von Vorauszahlungen senkend auswirken. Die Finanzverwaltung erlaubt Herabsetzungen aber nur, wenn auch geprüft wird, ob Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Gesetzgebers beim betreffenden Unternehmen zu gegenläufigen Effekten führen. Diese Prüfung soll mittels eines Vordrucks vorgenommen werden. Geschäftsführer/Vorstände von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Ltd) sollten daher mit dem Steuerberater prüfen, ob ein Herabsetzungsantrag in Betracht kommt.

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