Erbschaftsteuerreform – jetzt schnell schenken?

Immer wieder geistert sie durch die Presse: die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Tat befasst sich der Gesetzgeber auch nun wieder mit dieser hochkomplexen und tückischen Gesetzesmaterie. Wer sich hier nicht auskennt und ohne Expertenrat zum Notar rennt, der kann erhebliche Steuernachteile erleiden! Bei wohl keiner anderen Steuer lassen sich durch geschickte Gestaltungen derart hohe Steuerersparnisse erzielen! Aber wie, und wann sollte man dieses Thema angehen? Beim Steuerbürger stellt sich diese Frage immer zum Jahresende, da man oft davon auszugehen hat, dass mit dem Jahreswechsel der Anwendungszeitraum einer vermeintlich günstigen Rechtslage endgültig passé ist. Details der Neuregelungen werde ich an dieser Stelle noch besprechen. Im Moment möchte ich aber allen nur raten, kühlen Kopf zu bewahren und 2 wesentliche Überlegungen empfehlen, die jeder einmal mit seinem Steuerberater anstellen sollte: für eine Vielzahl von kleinen Vermögen wird bei Vererbungen/Schenkungen gar keine Steuer anfallen, und zwar aufgrund der hohen Freibeträge. Man sollte dies einmal mit der berühmten “Baumtheorie” prüfen lassen: ich fahre morgen vor den Baum, was fällt an Erbschaftsteuer an? Vielfach wird man feststellen: keine! Alle weiteren Sorgen und Berechnungen erübrigen sich dann! Es muss nicht aus steuerlichen Gründen umstrukturiert werden. Ebenso wichtig ist aber die Fragestellung, ob es überhaupt WIRTSCHAFTLICH SINNVOLL ist, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Die ältere Generation neigt nämlich dazu, die Höhe der für eine ordentliche Altersvorsorge notwendigen Rücklagen stark zu unterschätzen! Preisentwicklung und steigende Lebenserwartung bewirken, dass man als Senior ein ganz schönes Polster benötigt, wenn man kein aktives Erwerbseinkommen mehr hat. Es ist somit ein Kardinalfehler, Vermögen OHNE NOT vorab zu übertragen! Die alte Weisheit “man zieht sich nicht aus, bevor man zu Bett geht” weist uns den Weg. Primär sollten die jungen Leute dazu angehalten werden “Ihr eigenes Geld zu verdienen”! Die Fälle, in denen massiv steuerlich gestaltet werden muss, gibt es aber natürlich auch. Insbesondere für Immobilieneigentümer und Unternehmer mit größerem Vermögen führt nichts an einem Gespräch mit dem Steuerberater vorbei!

No TweetBacks yet. (Be the first to Tweet this post)

Kommentar